Informationen zum Führerscheinumtausch
Während Führerscheine in Deutschland bislang unbegrenzt gültig waren, ist mit dem neuen Fahrerlaubnisrecht eine Gültigkeit von 15 Jahren eingeführt worden. Dann muss keine neue Prüfung abgelegt, aber ein neuer Schein mit aktuellem Passbild besorgt werden.
Für den Umtausch der alten Dokumente (noch aus Papier), die vor dem Jahr 1999 ausgestellt wurden, richten sich die Fristen nach
dem Alter des Inhabers:
Geburtsjahr vor 1953 bis 19. Januar 2033
Jahrgänge 1953 bis 1958 bis 19. Januar 2022
Jahrgänge 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023
Jahrgänge 1965 bis 1979 bis 19. Januar 2024
Jahrgänge ab 1971 bis 19. Januar 2025
Ab 1999 wurden schon Plastikführerscheine im Scheckkarten-Format ausgestellt. Für diese richten sich die Fristen nach dem Jahr, in dem dieses Dokument ausgestellt wurde:
Ausgestellt 1999 – 2001 bis 19. Januar 2026
Ausgestellt 2002 – 2004 bis 19. Januar 2027
Ausgestellt 2005 – 2007 bis 19. Januar 2028
Ausgestellt 2008 bis 19. Januar 2029
Ausgestellt 2009 bis 19. Januar 2030
Ausgestellt 2010 bis 19. Januar 2031
Ausgestellt 2011 bis 19. Januar 2032
Ausgestellt 2012 – Januar 2013 Frist bis 19. Januar 2033
Die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine entsprechen bereits den EUweiten Vorgaben – sie müssen also frühestens ab 2028 erneuert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Sie müssen hierfür persönlich erscheinen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
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Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen)
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Führerschein
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biometrisches Passbild (45 x 35 mm im Hochformat, ohne Rand)
Gebühren: 24,00 Euro, zzgl. 5,00 Euro Direktversand (falls gewünscht)
Wenn der Führerschein von einer Behörde in einem anderen Landkreis/ einer anderen Stadt ausgestellt wurde, ist es zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens empfehlenswert, ggf. einen Karteikartenauszug (amtlich beglaubigt) von dieser Behörde beizufügen.
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