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Informationen des Ordnungsamtes

Das Ordnungsamt informiert

An dieser Stelle möchten wir aus gegebenen Anlass erneut darauf hinweisen, dass an Sonn- und Feiertagen allgemeine Arbeitsruhe herrschen muss. Dies regelt das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz. Hiernach sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten nicht erlaubt, die die äußere Ruhe beeinträchtigen können. Dazu zählen Arbeiten mit Maschinen, insbesondere auch das Rasenmähen, Holzsägen und alle anderen Arbeiten, die Lärm erzeugen.

 

Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Eisfeld handelt ordnungswidrig, wer Geräte und Maschinen, Lautsprecher oder Musikinstrumente während der Ruhezeiten in einer Lautstärke betreibt, die unbeteiligte Personen stören. Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Dafür kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher eingeleitet werden.

 

Illegale Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt und Müll

Mehrfach müssen wir feststellen, dass Baum- und Strauchverschnitt illegal entsorgt wird, und dass auf fremden Grundstücken Abfälle abgelagert werden. Wir weisen eindringlich darauf hin, dass alle pflanzlichen Abfälle, die nicht auf dem eigenen Grundstück abgelagert oder kompostiert werden, zur Grüngutstelle nach Sachsenbrunn gebracht werden müssen.

Illegale Müllentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird durch das Abfallamt des Landkreises geahndet.

 

Grüngutannahmestelle Sachsenbrunn - Öffnungszeiten

Freitag            12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Samstag         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wir weisen hiermit nochmals deutlich darauf hin, dass pflanzliche Abfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht mehr verbrannt werden dürfen, auch nicht in einer Feuerschale.

 

Hedwig

Ordnungsamt