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Zahlungsinformationen der Stadtkasse

Zahlungsverkehr

Für regelmäßig zu zahlende Abgaben empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit der Steuerforderung. Man muss die Terminüberwachung nicht selbst übernehmen, spart sich den Aufwand für die Überweisung und kann verhindern, dass man in Verzug gerät.

 

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie direkt in der Stadtkasse erteilen oder herunterladen:

SEPA-Lastschriftmandat

 

Sollten Sie die Überweisung selbst vornehmen wollen oder Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag erteilen, geben Sie bitte immer im Verwendungszweck das Kassenzeichen beginnend mit KK…… an.

 

Bankverbindung Stadt Eisfeld:  DE74 8405 4040 1120 1007 78


Zahlungsweise

Grundsteuer

Folgende Möglichkeiten der Fälligkeiten bestehen:

  • je ein Viertel des Jahresbetrages wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November entrichtet

  • Jahresbeträge bis 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August

  • Jahresbeträge bis 15 Euro sind in einem Betrag am 15.08. fällig.

  • Jahreszahler 1. Juli (auf gesondertem Antrag)

Hundesteuer             1. Juli

 

Friedhof                  30. Juni

 

Garagenpachten      15. August

 

EC-Kartenzahlung 

Sie können im Einwohnermeldeamt (1. OG) Ihre Rechnungen mit EC Karte bezahlen. 


Rückfragen und Auskünfte

Für Rückfragen, Auskünfte über geleistete Zahlungen oder Erstattung von Guthaben stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Stadtkasse gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung.