- Grundsteuer 3. Quartal 2026
- Stellungnahme des Stadtrates der Stadt Eisfeld zum Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie Südwestthüringen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
- Stadtwette als Höhepunkt der 10. Eisfelder Sommerkonzerte
- Abbau Fotoautomat Rathaus
- Fundsachen Kuhschwanzfest 2026
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Zahlungsinformationen der Stadtkasse
Zahlungsverkehr
Für regelmäßig zu zahlende Abgaben empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit der Steuerforderung. Man muss die Terminüberwachung nicht selbst übernehmen, spart sich den Aufwand für die Überweisung und kann verhindern, dass man in Verzug gerät.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie direkt in der Stadtkasse erteilen oder herunterladen:
Sollten Sie die Überweisung selbst vornehmen wollen oder Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag erteilen, geben Sie bitte immer im Verwendungszweck das Kassenzeichen beginnend mit KK…… an.
Bankverbindung Stadt Eisfeld: DE74 8405 4040 1120 1007 78
Zahlungsweise
Grundsteuer
Folgende Möglichkeiten der Fälligkeiten bestehen:
je ein Viertel des Jahresbetrages wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November entrichtet
Jahresbeträge bis 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August
Jahresbeträge bis 15 Euro sind in einem Betrag am 15.08. fällig.
Jahreszahler 1. Juli (auf gesondertem Antrag)
Hundesteuer 1. Juli
Friedhof 30. Juni
Garagenpachten 15. August
EC-Kartenzahlung
Sie können im Einwohnermeldeamt (1. OG) Ihre Rechnungen mit EC Karte bezahlen.
Rückfragen und Auskünfte
Für Rückfragen, Auskünfte über geleistete Zahlungen oder Erstattung von Guthaben stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Stadtkasse gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung.



