Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Informationen Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Eisfeld ist für alle Melde- und Ausweisangelegenheiten der Bürger*innen aus Eisfeld und den dazugehörigen Ortsteilen zuständig.

 

Sie finden das Einwohnermeldeamt im Rathaus (1. Obergeschoss), Marktstraße 2 in 98673 Eisfeld. Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden.

 

Momentan gibt es kein Terminsystem, das Einwohnermeldeamt steht Ihnen zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:

 

Montag9:00 - 12:00 Uhr 
Dienstag9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr 
Mittwochkeine Sprechzeit
Donnerstag9:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr 
Freitagnur nach vorheriger Terminvereinbarung

 

Sie erreichen uns telefonisch unter 03686 390226 oder per Email unter . Bitte hinterlassen Sie hier für Rückfragen auch eine Telefonnummer. 

 

Übermittlungssperren im Melderegister (gem. BMG)

Einwohner können der Weitergabe ihrer Meldedaten widersprechen, insbesondere:

 

  • an Parteien und Wählergruppen vor Wahlen

  • zu Alters- und Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und Mandatsträger

  • an Adressbuchverlage

  • an die Bundeswehr bei bevorstehender Volljährigkeit

  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen man nicht angehört

     

Widerspruch: schriftlich, per E-Mail oder Fax an das Einwohnermeldeamt Eisfeld.

 

Stadtverwaltung Eisfeld – Einwohnermeldeamt
Marktstr. 2, 98673 Eisfeld
E-Mail:

 

Die Eintragung ist kostenfrei und gilt bis zum Widerruf.

 

Rechtsgrundlage: §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG).

 

Personalausweis

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.

 

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

 

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass

  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

  • digitales Passfoto (Fotoservice vor Ort oder Fotograf) 

 

Welche Gebühren fallen an?

  • EUR 46,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren (10 Jahre gültig)

  • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)

  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

 

Bitte beachten Sie: Die Wartezeit beträgt mindestens 3 Wochen ab Antragstellung.

 

Reisepass

Für Reisen in viele Länder außerhalb der EU benötigen Sie einen Reisepass. Dieser kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden.

 

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Ausweis

  • aktuelles digitales biometrisches Passfoto (Fotoservice vor Ort oder Fotograf)

  • ggf. bisheriger Reisepass

  • Geburtsurkunde

  • bei Minderjährigen ggf. Unterlagen zum Sorgerecht und Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten

     

Gebühren:

  • ab 24 Jahren: 70,00 € (10 Jahre gültig)

  • unter 24 Jahren: 37,50 € (6 Jahre gültig)

 

Bitte beachten Sie: Die Wartezeit beträgt mindestens 4-6 Wochen ab Antragstellung.

 

Kinderreisepass (entfällt ab 01/2024)

Seit 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig.

 

Als Alternative stehen Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung.

 

Welches Dokument für die Reise benötigt wird, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt, der zuständigen Auslandsvertretung oder dem Reiseveranstalter.

Führungszeugnis (auch Online-Beantragung möglich!)

Ein Führungszeugnis können Sie auch bequem online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Dafür benötigen Sie einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, Ihre PIN sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät. Zusätzlich wird die AusweisApp benötigt. Die Online-Beantragung ist rund um die Uhr möglich. 

 

Führungszeugnis online beantragen - Bundesamt für Justiz 

Wohnsitz anmelden/ummelden

  • Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug

  • Kostenfrei

  • Benötigt: Personalausweis/Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung:

     

    Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Wohnungsgeber (z. B. Vermieter) ausgestellt werden.

    Sie enthält:

    • Name und Anschrift des Wohnungsgebers

    • ggf. Name des Eigentümers

    • Anschrift der Wohnung

    • Einzugsdatum

    • Namen aller einziehenden Personen

    Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht.

 

Online-Anmeldung:
Die Wohnsitzanmeldung ist auch online möglich. Informationen unter wohnsitzanmeldung.gov.de.

Wohnsitz online anmelden

 

Rechtsgrundlage: §§ 17, 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Untersuchungsberechtigungsschein

  • Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren, die eine Ausbildung oder Beschäftigung beginnen:

  • ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Untersuchung kostenfrei

  • UB-Schein vor dem Arzttermin online beantragen

  • erforderlich: Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

 

Online-Antrag UB-Schein

Nach der Antragstellung erhalten Sie direkt die UBS-ID und den Erhebungsbogen für den Arzttermin.

 

Fragen: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen


Tel. 0361 157-3814800 · E-Mail:

 

Weitere Hinweise

 

  • Digitale Passbilder

    Seit dem 01.05.2025 sind für die Beantragung von Ausweisdokumenten digitale Passbilder verpflichtend. Gedruckte Papierfotos werden nicht mehr angenommen.

    Das digitale Passbild kann entweder direkt beim Einwohnermeldeamt erstellt werden (Gebühr: 10 €) oder bei einem Fotografen angefertigt werden.

     

    Hinweis für Babys und Kleinkinder:

    Da in der Behörde keine Passbilder für Babys und Kleinkinder erstellt werden können, bringen Sie bitte digitale Passbilder vom Fotografen mit.

     

  • Bitte beachten Sie, dass anfallende Gebühren grundsätzlich bei Antragstellung bezahlt werden müssen (ThürVwKostOIM).

  • Aus organisatorischen Gründen ist derzeit nur EC-Kartenzahlung möglich.

  • Für Ihre Anliegen in der Meldestelle nützliche Formulare haben wir hier für Sie bereitgestellt.

 

Weitergehende Informationen zu Personalausweis und Co und zu der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auch hier:

Internetangebot des Bundesministerium des Inneren und für Heimat

Internetangebot des BMI zur Online-Ausweisfunktion