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Für mehr Transparenz bei der Arbeit des Stadtrates sowie der Ausschüsse können Sie sich jederzeit über die anstehenden Stadtrats- und Ausschusssitzungen, über deren Mandatsträger sowie deren Aufteilung in den Ausschüssen, Vorlagen, Sitzungen, Niederschriften und Beschlüsse im Rats- und Bürgerinformationssystem informieren. 


Die Aufgaben des Stadtrates der Stadt Eisfeld 

Bei einer Stadtratswahl werden Vertreter der Bürger für die Dauer von 5 Jahren gewählt. 

Die Stadträtinnen und -räte entscheiden zusammen über die Aufgaben (des eigenen Wirkungskreises) der Stadt, es sei denn, der Rat hat die Entscheidung einem speziellen Ausschuss übertragen oder es ist die Aufgabe des Bürgermeisters. 

 

Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen werden ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. 

Die Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse sowie Satzungen und Verordnungen erfolgt durch Veröffentlichung im Eisfelder Amtsblatt. 

 

So arbeiten die Ausschüsse

Notwendige Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt werden im Stadtrat und in den Ausschüssen getroffen. Die Ausschüsse setzen sich entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat zusammen.

 

Welche Entscheidungen welches Gremium trifft, regelt die Geschäftsordnung für den Stadtrat sowie die Ausschüsse der Stadt Eisfeld. Sofern der Stadtrat in einer Angelegenheit die letzte Entscheidung zu treffen hat, gibt der jeweilige Ausschuss eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat. In allen anderen Fällen entscheidet der jeweilige Ausschuss.

 

In der Stadt Eisfeld wurden folgende Ausschüsse & Beiräte gebildet:


Rechtsgrundlagen:

  • Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

  • Hauptsatzung der Stadt Eisfeld

  • Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Eisfeld