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Lärmaktionsplanung – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 den Lärmaktionsplan für die Stadt Eisfeld beschlossen. 

Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ in Verbindung mit § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 15. Juni 2005. Diese haben zum Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen der betroffenen Personen zu verhindern und zu vermindern. 

 

Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen nach § 47 d Abs. 3 BImSchG zu unterrichten. Der Lärmaktionsplan der Stadt Eisfeld wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Lärmaktionsplan wird vom Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Eisfeld, Hauptamt, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld , während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Der Lärmaktionsplan ist nach der Bekanntmachung auch hier einsehbar.

 

Eisfeld, den 16.09.2024

 

Christoph Bauer

Bürgermeister

 

Öffentliche Beteiligung