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Wahlhelfer für die kommenden Wahlen gesucht!

Die Stadt Eisfeld sucht für die anstehenden Wahlen (26.05.2024 Kommunalwahlen, 09.06.2024 Europawahl und 01.09.2024 Wahl zum Thüringer Landtag) engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in einem Wahllokal oder in Briefwahlvorständen mitarbeiten.

Sollten Sie sich für die Übernahme dieses Ehrenamtes entschließen, bitten wir Sie die Bereitschaftserklärung (unter "Downloads") auszufüllen, zu unterschreiben und an das Wahlbüro der Stadtverwaltung Eisfeld zurück zu senden.

 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen 

 

Frau J. Liebermann (Wahlleiter)                               Frau C. Otto (Stellv. Wahlleiter)

Tel. 03686 – 3902-20                                                Tel. 03686 – 3902-14

Email:                        Email:

 

zur Verfügung.


Häufige Fragen und Antworten zur Tätigkeit als Wahlhelfer

 

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Wahlhelfer sind Mitglieder eines Wahlvorstandes. Jeder Wahlvorstand, auch Briefwahlvorstand, besteht aus:

  • einem Wahlvorsteher

  • einen stellvertretenden Wahlvorsteher

  • einem Schriftführer und

  • weiteren drei bis sechs Beisitzern.

 

 

Wann erfahre ich, ob, in welcher Funktion und wo ich als Wahlhelfer eingesetzt werde?

Wenn Sie Ihre Bereitschaft zur Tätigkeit als Wahlhelfer erklären, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie auch eingesetzt werden. Bitte halten Sie sich den Wahltermin deshalb bereits frühzeitig frei. Wir werden Sie telefonisch kontaktieren und den möglichen Einsatzbereich mit Ihnen absprechen.

Ihre verbindliche Berufung / Bestellung in den Wahlvorstand erhalten Sie in der Regel einen Monat vor dem Wahltermin.

 

Ich habe mich als Wahlhelfer beworben. Werde ich jetzt immer eingesetzt?

Nein. Sie werden aber als Wahlhelfer in der Wahlhelferdatei gespeichert und automatisch vor anstehenden Wahlen kontaktiert. Dabei fragen wir Ihr Interesse ab, erneut als Wahlhelfer eingesetzt zu werden. 

Sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten widersprechen, werden Sie aus der Wahlhelferdatei gelöscht.

 

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Der Einsatz als Wahlhelfer ist ehrenamtlich und wird mit einer finanziellen Entschädigung belohnt. Die Entschädigungsbeträge sind in der Hauptsatzung der Stadt Eisfeld geregelt.

 

Wann und wie erhalte ich die Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandsentschädigung wird am Wahltag bar ausgezahlt. 

 

Was ist, wenn ich am Wahltag erkrankt oder verhindert bin?

Grundsätzlich ist jeder Wahlberechtigte zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet. Sobald Sie als Wahlhelfer berufen / bestellt wurden, kommt eine Ablehnung nur aus wichtigem Grund in Betracht.

Wenn Sie Ihren Aufgaben am Wahltag krankheitsbedingt oder aus besonderem wichtigem Grunde nicht nachkommen können, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch beim Wahlamt der Stadt Eisfeld.

 

Wie lange dauert mein Einsatz am Wahltag?

Im Wahllokal werden Sie tagsüber circa 5 Stunden eingesetzt. Ob Sie vormittags oder nachmittags eingeplant sind, entscheidet ihr Wahlvorsteher. 

In den Briefwahlvorständen beginnt die Zulassung der Wahlbriefe am Nachmittag und dauert circa 4 Stunden.

Hinzu kommt in beiden Fällen die Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlhandlung um 18 Uhr, für die Sie, je nach Wahlbeteiligung und Größe Ihres Wahlbezirks, circa 4 Stunden einplanen sollten.

 

Kann ich angeben, wo und in welcher Funktion ich eingesetzt werden möchte?

In der Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand können Sie Wünsche angeben. Wir werden diese soweit wie möglich berücksichtigen.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Einsatz im Wahllokal und bei der Briefwahlauszählung?

Als Mitglied eines Wahlvorstands werden Sie in einem Wahllokal im Stadtgebiet eingesetzt. Sie betreuen die Stimmabgabe während der Wahlzeiten, wobei der Einsatz der Mitglieder in der Regel in zwei Schichten erfolgt. Alle Mitglieder gemeinsam führen nach Abschluss der Wahlhandlung ab 18 Uhr die Auszählung der Stimmen durch.

Briefwahlvorstände werden in der zentralen Briefwahlauszählstelle eingesetzt. Ihre Tätigkeit am Wahltag beginnt nachmittags mit der Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe und endet abends nach Abschluss der Stimmauszählung.

 

Muss ich als Wahlhelfer auf besondere Dinge achten?

Als Wahlhelfer sind Sie der politischen Neutralität verpflichtet. Darüber hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche Informationen, die Sie im Laufe der Wahlhandlung über dritte Personen zur Kenntnis nehmen, dürfen nicht weitergegeben werden.

 

Wie werde ich auf meinen Einsatz als Wahlhelfer vorbereitet?

Als Wahlhelfer müssen Sie keine besonderen Kenntnisse mitbringen.

Die Wahlvorstände werden vor der anstehenden Wahl zu einer Wahlhelferschulung eingeladen. Den Termin entnehmen Sie aus Ihrem Berufungs- / Bestellungsschreiben.

 

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